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Die letzte öffentliche Hinrichtung im Amt Frankenberg in Sachsen
Zusammenfassung zum Vortrag am 08.05.2002 Referent: Herr Frank Drechsel,
Genealogischer Verein Chemnitz
Wenn in früherer Zeit etwas geeignet erschien, die Bevölkerung eines ganzen
Landstrichs auf die Beine zu bringen, so war es eine öffentliche Hinrichtung.
Die letzte in der Gegend von Frankenberg geschah 1835.
Bei öffentlichen Hinrichtungen wurde die Todesstrafe vor einer großen
Volksmenge vollzogen - es konnten also tausende Menschen ungehindert zusehen -
wogegen spätere Hinrichtungen mitunter in Höfen von Landgerichten unter
Zulassung einer begrenzten Zuschauerzahl bzw. ausgesuchter Personengruppen
stattfanden. Öffentliche Hinrichtungen wurden von der Obrigkeit wohl auch zur
Abschreckung der Massen gedacht; letztere befriedigten damit z.T. sicher auch
ihre Schaulust und erhofften davon zuweilen auch wundertätige Wirkungen. Die im
folgenden beschriebene Begebenheit ist in der Heimatgeschichte als „Mord zu
Mühlbach" überliefert. Wie sich bei den Forschungen zeigt, enthalten einige
literarische Beschreibungen aber Unrichtigkeiten. Als Quellen dienten neben
seriöser Literatur u.a. Kirchen- und Gerichtsbücher sowie Unterlagen im
Stadtarchiv und Stadtmuseum Frankenberg.
Die Hingerichtete, Christiane Concordie Beyer, wurde am 18.4.1809 in
Berbersdorf bei Hainichen als Tochter des dortigen Erbrichters Carl Christoph
Beyer und seiner Ehefrau Christiane Friederike geb. Gölbrich geboren. Beide
Eltern kamen aus angesehenen und wohlhabenden Familien im Raum Hainichen und
Freiberg. Darunter befinden sich Bauern, Handwerker, Richter, Schöppen,
Kirchenvorsteher und ein Pfarrer.
Christiane Concordie Beyer wurde am 17.4.1834 in Pappendorf mit Johann Carl
Gotthelf Seltner, 3/4-Hüfner in Mühlbach, getraut. Die Eltern beider Brautleute
waren zu dieser Zeit bereits verstorben. Erbrichter Beyer hatte sich 1833 das
Leben genommen, über die Gründe können heute nur Vermutungen angestellt werden.
Seine Ehefrau verstarb 1830. Im Gegensatz dazu wird in mancher Literatur
angegeben, die Eltern der Braut hätten die Tochter zu dieser Ehe gedrängt.
Am 12.5.1834, einen Tag nach der Feier des Einzuges der Braut in Mühlbach,
wurde ihr Ehemann plötzlich krank; Arznei konnte ihm nicht helfen und er
verstarb nach großen Leiden noch am selben Tag. Seine Geschwister wünschten eine
Sektion des Leichnams, die ergab, dass Selters an Vergiftung durch Arsenik
verstorben sei. Bei der Vernehmung von Selters Mägden, Schwager und Witwe ergab
sich gegen letztere ein Verdacht, weshalb sie in die Fronfeste Sachsenburg
gebracht wurde, wo sie 502 Tage bis zur Hinrichtung inhaftiert war.
Nach mehrmaligen Leugnen gestand sie die Vergiftung ihres Ehemannes und gab
ihren Geliebten Carl August Krell aus Pappendorf, einen ledigen Knecht, der in
ihrem väterlichen Gut dient, als Mitwisser an. Da eine Verheiratung mit ihm
nicht möglich war, plante sie schon vor ihrer Trauung, den Ehemann zu vergiften,
um dessen Gut zu erlangen und Krell zu heiraten. Zur Tat benutzte sie
Rattengift, das sie ihrem Mann in den Kaffee tat. Krell ebenfalls in Haft
genommen, gestand seine Mitwisserschaft, leugnete aber jede tätige Teilnahme und
versuchte später, seine Geständnisse zu widerrufen.
Ende 1834 gebar Christiane Concordie Seltner eine Tochter, die im Februar
1835 ihrer Schwester übergeben wurde, aber nach wenigen Monaten verstarb.
Christane Concordie Seltner und Carl August Krell hatten sich Verteidiger
gewählt. Die Akten wurden an den damaligen Schöppenstuhl zu Leipzig zum
Verspruch gesandt. Nach einem Monat kam dort das Urteil: für die Seltnerin die
Todesstrafe des Rades, für Krell 2 Jahre Zuchthaus. Beide reichten neue
Verteidigungsschriften ein und die Akten wurden an die Juristen-Fakultät Leipzig
zum Verspruch gesandt, die das Urteil aber bestätigte. Die Seltnerin bat um
nochmalige Verteidigung und Krell um Begnadigung; das Apellationsgericht Zwickau
wies aber beide ab. Krell kam ins Zuchthaus Waldheim und heiratete 1839 eine
andere Frau. Die Geschwister der Verurteilten (Bruder Erbrichter Beyer in
Berbersdorf und ihre Schwester) und der von diesen gewünschte Verteidiger
ersuchten um eine 3. Verteidigung, was ebenfalls von Zwickau abgeschlagen wurde.
Eine Woche vor der Hinrichtung reichten Christane Concordie Seltner und ihr 2.
Verteidiger ein Begnadigungsgesuch ein, auf das vom König und vom Prinz
Mitregent die Strafe des Rades auf Gnaden in die Todesstrafe durch das Schwert
umgewandelt wurde.
Das Urteil wurde am 29.9.1835 durch den Frankenberger Scharfrichter Fischer
vollstreckt. Als Richtplatz dienten Felder in der Nähe des Gasthauses „Drei
Rosen" in Dittersbach. Kavallerie, Kommunalgarde und die Amtsfolge (Bauern aus
über 10 Orten) sperrten ihn ab. 15 - 20000 Menschen sollen der Hinrichtung
zugesehen haben. Zwei Geistliche erteilten der Verurteilten Zuspruch. Nach einer
kurzen Ansprache des Justizamtmanns wurde sie mit dem Schwert enthauptet.
Augenzeugen haben berichtet, dass von Zuschauern das Blut der Hingerichteten
aufgefangen und getrunken worden sei als Mittel gegen Krämpfe und Gicht.
Den Leichnam brachte man zur medizinischen Akademie Dresden. Der Schädel von
Christiane Concordie Seltner und eine nach dem Tod angefertigte Gipsbüste ihres
Kopfes befinden sich heute im Anthropologischen Museum in Dresden. Beides war im
Stadt Museum Frankenberg anlässlich einer Ausstellung zum beschriebenen Vorfall
vor einigen Jahren zu sehen.
Ein Frankenberger Lehrer hat vor längerem ein Bänkellied zu der Begebenheit
verfasst und das Gymnasium der Stadt dieselbe in einem Theaterstück verarbeitet.
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