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Die Erb- und Rittergüter der Familie von Friesen im 16. und
17. Jahrhundert
Zusammenfassung zum Vortrag am 09.02.2005 Referent: Herr Jens Kunze,
DZfG, Sächsisches Staatsarchiv Leipzig
Die urkundlich belegte Stammreihe der von Friesen beginnt 1488, als Carl von
Friesen mit dem Rittergut Kauern im Altenburgischen belehnt wurde. Kauern war
damit zunächst das Stammgut der Familie, bis drei Generationen später wiederum
ein Carl von Friesen auf Kauern, der seit 1588 unter Christian I.
Oberküchenmeister in Dresden war, 1592 Rötha kaufte und damit die Röthaer Linie
begründete. Dem Karl, der Rötha erworben hatte, folgte sein Sohn Heinrich. Nach
dem Tod seines Vaters 1599 übernahm er mit 21 Jahren das Rittergut Rötha und die
Vormundschaft über seine Geschwister. Mit Heinrich begann eine Reihe von
Mitgliedern der Familie, die großen Einfluß auf die Landespolitik nahmen. So war
er zum Beispiel der Direktor des Steuereinnahmekollegiums, Mitglied des Geheimen
Rates und 1640 übernahm er das Amt des Kanzlers. Am 15.8.1653 wurden Heinrich
(sen.) und seine beiden Söhne Heinrich und Carl in den erblichen
Reichsfreiherrenstand erhoben. Von 1656 bis 1659 befanden sich drei Mitglieder
der Familie im Geheimen Rat des Kurfürstentum und übten damit großen Einfluß im
Kurfürstentum und darüber hinaus aus. Diese Position hatte nicht nur
Auswirkungen auf die Quantität, sondern auch auf die Qualität ihres Besitzes.

Aus dem Altenburger Raum kommend etablierte sich somit die Familie von
Friesen im 17. Jahrhundert im Kurfürstentum Sachsen. Sie erwarb umfangreichen
Besitz nahe Leipzig und Dresden sowie zeitweise in der Lausitz. Sie verfügte
über Eigentum an Rittergütern in Form von Lehen, Erblehen und Allod. Während sie
im 16. Jahrhundert nur bedingt die freie Verfügungsgewalt über ihre Güter besaß,
konnte sie diese, zumindest für die wichtigsten Güter Rötha, Schönfeld und Cotta
im 17. Jahrhundert durchsetzen.

Im 16. Jh. mußten die von Friesen sich noch dem keineswegs besonders
bedeutenden aber in der Lehnspyramide über ihnen stehenden von Wildenfels
unterordnen. Eine freie Verfügbarkeit über die Güter war nicht möglich. Ein
Verkauf des Rittergutes Kauern unter den Brüdern Stephan und Karl wurde vom
Lehnsherrn, den von Wildenfels, nicht genehmigt. Im 17. Jahrhundert ermöglichte
die herausragende Stellung einzelner Mitglieder der Familiediesbezüglich größere
Freiheiten, z. B. als man das Gut Rötha an den jüngsten Sohn vererben wollte.

Die einzelnen Mitglieder der Familie verfolgten verschiedene Wege, um die
Güter ihren Erben und dem ganzen Geschlecht zu bewahren. Zunächst erlangte man
die Verlehnung zur gesamten Hand und schloß untereinander
Erbverbrüderungsverträge ab. Später gelang es, die Lehngüter in sogenannte
Erblehengüter umzuwandeln. Damit wurde auch das Erbrecht der weiblichen Erben
gesichert. Mit einer Successionsordnung, die allerdings nicht von langem Bestand
war, versuchte Heinrich (jun.) seine Güter Schönfeld und Putzkau der Familie zu
sichern. Aufs gewissenhafteste und sehr ausführlich legte er in 21 Punkten fest,
wer in welcher Reihenfolge die Güter erben sollte, wobei er die Mitglieder der
Röthaer Linie, also die Nachkommen seines Bruders Carl mit einschloß. Der
Kurfürst bestätigte diese Ordnung ohne Einspruch.
Daß die lehnsrechtliche Bindung weiterhin fortbestand und die daraus
folgenden Rechte vom Lehnsgeber auch durchgesetzt werden konnten, sieht man am
Beispiel der Verwerfungen zwischen dem Kurfürsten und Julius Heinrich von
Friesen. Der Sohn Heinrichs, Julius Heinrich, Erbe von Schönfeld und Putzkau,
war 1695 in Ungnade beim neuen Landesherrn gefallen. Der Kurfürst versuchte
daraufhin Zugriff auf dessen Güter zu bekommen. Nur der Umstand, daß Putzkau ein
Allod geworden war, verhinderte, daß der Kurfürst seine Hand darauf legen
konnte, und es gelang Julius Heinrich, der zu dieser Zeit in den Niederlanden
lebte, das Gut zu verkaufen.
Das Lehnswesen hatte sich zwar im hier besprochenem Zeitraum verändert und
unterlag auch in den folgenden Jahren weiteren Wandlungen, blieb aber in seinem
Wesen bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts weiter bestehen.
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